Urteil Uwe Bastian Entrümpelung Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Uwe Bastian
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Uwe Bastian – BFH vom 11.5.1960 – Az. P 46 KR 988/13
Der Gesellschafter Ludolf Sievers einer erst noch zu gründenden GmbH (Uwe Bastian Entrümpelung Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Ludolf Sievers kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Uwe Bastian Entrümpelung Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ludolf Sievers im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 20.11.1969
Aktenzeichen: M 603 RD 5885/13
GmbHR 1997, 34561